oben

BUCHHALTUNG §6 StBerG

8
Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle ist neben der
Kostenrechnung, Planung und Statistik ein Bestandteil
des Rechnungswesens. Buchhaltung wird von vielen
Unternehmen als lästige Pflicht angesehen. Oft wird aber
vergessen, dass diese Pflicht auch große Vorteile bringt. In
den falschen Händen oder bei Vernachlässigung kann sie
jedoch zu großen finanziellen Einbußen führen.


Wenn eine Buchhaltung professionell geführt wird, bildet
sie die entscheidende Grundlage für mehr Erfolg.
Warum aber sollte man sich mit etwas plagen, das Profis
für einen erledigen können?

Gerne übernehme ich das Buchen der laufenden Geschäfts-
vorfälle und laufenden Lohnabrechnungen.